Am 14. April 2026 hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) in einem Online-Seminar die Details des neuen Förderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vorgestellt. Hier die wichtigsten Punkte verständlich zusammengefasst.
Worum geht es?
In Deutschland stehen rund 23,5 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern – etwa 54 % aller Wohnungen. Dazu gehören circa 8,9 Millionen Stellplätze außerhalb des öffentlichen Straßenraums. Bisher entstanden nur etwa 14 % der geförderten privaten Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, in größeren Häusern sogar nur 5 %. Hier setzt das neue Programm an: Das BMV unterstützt Eigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell, damit Ladepunkte dort entstehen, wo die meisten E-Autos geparkt werden – zu Hause.
Wie viel Geld steht zur Verfügung?
500 Millionen Euro stehen in diesem Jahr bereit.
| Ausstattung | Förderhöchstbetrag |
| Nur Vorverkabelung (ohne Ladepunkt) | 1.300 € |
| Inklusive Ladepunkt | 1.500 € |
| Inklusive bidi-fähigem Ladepunkt | 2.000 € |
Gefördert wird als Anteilsfinanzierung von maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben, begrenzt durch die oben genannten Höchstbeträge pro Stellplatz.
Wer darf einen Antrag stellen?
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder
- Privateigentümerinnen und -eigentümer von Mehrparteienhäusern
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Wichtig: Mieterinnen und Mieter sind nicht antragsberechtigt.
Was gilt als Mehrparteienhaus?
- Mindestens drei Wohneinheiten
- Überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken (Mischnutzung möglich, solange der Wohnanteil überwiegt)
- Die geförderten Stellplätze müssen wohnbezogen genutzt werden
Was wird gefördert?
Gefördert wird Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern – mindestens jedoch die Vorverkabelung der Stellplätze. Die Installation von Ladepunkten ist optional.
Förderfähig sind u. a.:
- Ladeeinrichtung und Vorverkabelung
- Elektrischer Netzanschluss und Elektroinstallationsarbeiten (auch Erdarbeiten)
- Technische Ausrüstung (Verteiler, Zähler, Schutzeinrichtungen)
- Modernisierung der Gebäudeelektrik und Telekommunikationsanbindung
- Energie- und Lademanagementsysteme
- Technische Prüfung durch eine Elektrofachkraft
Nicht gefördert: Planung, Genehmigung, Betrieb, Leasingraten oder Mietkosten.
Wichtige Bedingungen
- Mindestens 20 % aller Stellplätze, jedoch mindestens 6 Stellplätze, müssen vorverkabelt werden.
- Mit der Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
- Gebäude mit Nachrüstpflicht nach GEIG sind ausgeschlossen.
- Gewerblich genutzte oder öffentlich zugängliche Stellplätze fallen nicht unter die Förderung.
Technische Anforderungen an Ladepunkte
- Typ-2- oder CCS-Anschluss im Lademodus 3 oder 4
- Mindestens 11 kW, maximal 22 kW
- Last- und Lademanagement verpflichtend
- Betrieb mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
- Ladeeinrichtung muss auf der offiziellen Herstellerliste stehen
Drei Förderaufrufe – je nach Zielgruppe
Fördergegenstand und Bedingungen sind identisch – unterschieden wird nach Antragsteller:
Aufruf 1 – WEG und deren Mitglieder: Nicht wettbewerblich, laufende Beantragung, max. 300.000 € in 3 Jahren.
Aufruf 2 – KMU und Privateigentümer: Nicht wettbewerblich, laufende Beantragung, max. 300.000 € in 3 Jahren.
Aufruf 3 – Unternehmen mit großen Wohnbeständen: Wettbewerbliches Verfahren, Antragszeitraum 15.04.–15.10.2026, bis zu 30 Mio. € pro Unternehmen. Bewertung: Zuwendung pro Stellplatz (70 %), Anteil elektrifizierter Stellplätze (10 %), Anteil Ladepunkte (15 %), Stellplätze für Bewohner mit Wohnberechtigungsschein (5 %).
Wann und wo kann man Anträge stellen?
Start der Antragstellung: Mittwoch, 15. April 2026, ab 10:00 Uhr
Antragsportal: www.laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung
Die Abwicklung erfolgt durch die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger, fachlich begleitet von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.
So läuft die Antragstellung ab
- Registrierung auf dem Antragsportal (einmalig, mit Auswahl des Nutzertyps)
- Projekt anlegen und den passenden Förderaufruf wählen
- Zustimmung zu elektronischer Kommunikation und Online-Identitätsnachweis (innerhalb von 14 Tagen)
- Antrag ausfüllen und Unterlagen hochladen
- Bewilligung abwarten
- Nach Umsetzung: nachschüssige Auszahlung (optional nach abgeschlossener Vorverkabelung einmalig bis zu 90 % der Fördersumme abrufbar)
Vier Tipps für eine schnelle Antragstellung
- Quick Check durchführen: Ersteinschätzung, ob eine Förderung in Frage kommt.
- FAQ sichten: Praxisbeispiele zu den Förderszenarien.
- Checkliste nutzen: Alle einzureichenden Unterlagen vorab bereithalten.
- Hinweisfelder beachten: Erklärungen finden sich bei jedem Schritt in der Antragsmaske.
Kontakt zum Projektträger
E-Mail: info@laden-im-mehrparteienhaus.de
Telefon: 030 26 36 4444
Servicezeiten: Mo–Fr, 9:00–17:00 Uhr
Webseite: www.laden-im-mehrparteienhaus.de
Kostenlose Online-Fördersprechstunden (WEG-Fokus): 15.04.2026 14–15 Uhr, 16.04.2026 13–14 Uhr, 17.04.2026 10–11 Uhr. Einwahllink auf der Webseite unter Aktuelles; keine Anmeldung nötig. Termine für KMU und Unternehmen folgen.
Fazit
Für Eigentümergemeinschaften, Privateigentümer und Unternehmen mit Wohnbeständen ist das Programm eine gute Gelegenheit, Mehrparteienhäuser jetzt „E-ready“ zu machen. Wer früh plant, sichert sich Fördermittel, vermeidet teure Einzelnachrüstungen und steigert den Immobilienwert.
Quelle
Online-Seminar der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Die BMV-Förderung auf einen Blick – Laden im Mehrparteienhaus“, 14.04.2026. Referierende: Nikolaus Oberkandler (BMV), Carolin Paech (NLL), Johannes Pallasch (NLL), Andreas Windolph (PwC). Verbindlich ist die offizielle Förderrichtlinie auf www.laden-im-mehrparteienhaus.de.