BMV-Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Am 14. April 2026 hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) in einem Online-Seminar die Details des neuen Förderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vorgestellt. Hier die wichtigsten Punkte verständlich zusammengefasst.

Worum geht es?

In Deutschland stehen rund 23,5 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern – etwa 54 % aller Wohnungen. Dazu gehören circa 8,9 Millionen Stellplätze außerhalb des öffentlichen Straßenraums. Bisher entstanden nur etwa 14 % der geförderten privaten Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, in größeren Häusern sogar nur 5 %. Hier setzt das neue Programm an: Das BMV unterstützt Eigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell, damit Ladepunkte dort entstehen, wo die meisten E-Autos geparkt werden – zu Hause.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

500 Millionen Euro stehen in diesem Jahr bereit.

AusstattungFörderhöchstbetrag
Nur Vorverkabelung (ohne Ladepunkt)1.300 €
Inklusive Ladepunkt1.500 €
Inklusive bidi-fähigem Ladepunkt2.000 €

Gefördert wird als Anteilsfinanzierung von maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben, begrenzt durch die oben genannten Höchstbeträge pro Stellplatz.

Wer darf einen Antrag stellen?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder
  • Privateigentümerinnen und -eigentümer von Mehrparteienhäusern
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Unternehmen mit großen Wohnbeständen

Wichtig: Mieterinnen und Mieter sind nicht antragsberechtigt.

Was gilt als Mehrparteienhaus?

  • Mindestens drei Wohneinheiten
  • Überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken (Mischnutzung möglich, solange der Wohnanteil überwiegt)
  • Die geförderten Stellplätze müssen wohnbezogen genutzt werden

Was wird gefördert?

Gefördert wird Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern – mindestens jedoch die Vorverkabelung der Stellplätze. Die Installation von Ladepunkten ist optional.

Förderfähig sind u. a.:

  • Ladeeinrichtung und Vorverkabelung
  • Elektrischer Netzanschluss und Elektroinstallationsarbeiten (auch Erdarbeiten)
  • Technische Ausrüstung (Verteiler, Zähler, Schutzeinrichtungen)
  • Modernisierung der Gebäudeelektrik und Telekommunikationsanbindung
  • Energie- und Lademanagementsysteme
  • Technische Prüfung durch eine Elektrofachkraft

Nicht gefördert: Planung, Genehmigung, Betrieb, Leasingraten oder Mietkosten.

Wichtige Bedingungen

  • Mindestens 20 % aller Stellplätze, jedoch mindestens 6 Stellplätze, müssen vorverkabelt werden.
  • Mit der Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
  • Gebäude mit Nachrüstpflicht nach GEIG sind ausgeschlossen.
  • Gewerblich genutzte oder öffentlich zugängliche Stellplätze fallen nicht unter die Förderung.

Technische Anforderungen an Ladepunkte

  • Typ-2- oder CCS-Anschluss im Lademodus 3 oder 4
  • Mindestens 11 kW, maximal 22 kW
  • Last- und Lademanagement verpflichtend
  • Betrieb mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
  • Ladeeinrichtung muss auf der offiziellen Herstellerliste stehen

Drei Förderaufrufe – je nach Zielgruppe

Fördergegenstand und Bedingungen sind identisch – unterschieden wird nach Antragsteller:

Aufruf 1 – WEG und deren Mitglieder: Nicht wettbewerblich, laufende Beantragung, max. 300.000 € in 3 Jahren.

Aufruf 2 – KMU und Privateigentümer: Nicht wettbewerblich, laufende Beantragung, max. 300.000 € in 3 Jahren.

Aufruf 3 – Unternehmen mit großen Wohnbeständen: Wettbewerbliches Verfahren, Antragszeitraum 15.04.–15.10.2026, bis zu 30 Mio. € pro Unternehmen. Bewertung: Zuwendung pro Stellplatz (70 %), Anteil elektrifizierter Stellplätze (10 %), Anteil Ladepunkte (15 %), Stellplätze für Bewohner mit Wohnberechtigungsschein (5 %).

Wann und wo kann man Anträge stellen?

Start der Antragstellung: Mittwoch, 15. April 2026, ab 10:00 Uhr

Antragsportal: www.laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung

Die Abwicklung erfolgt durch die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger, fachlich begleitet von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.

So läuft die Antragstellung ab

  1. Registrierung auf dem Antragsportal (einmalig, mit Auswahl des Nutzertyps)
  2. Projekt anlegen und den passenden Förderaufruf wählen
  3. Zustimmung zu elektronischer Kommunikation und Online-Identitätsnachweis (innerhalb von 14 Tagen)
  4. Antrag ausfüllen und Unterlagen hochladen
  5. Bewilligung abwarten
  6. Nach Umsetzung: nachschüssige Auszahlung (optional nach abgeschlossener Vorverkabelung einmalig bis zu 90 % der Fördersumme abrufbar)

Vier Tipps für eine schnelle Antragstellung

  • Quick Check durchführen: Ersteinschätzung, ob eine Förderung in Frage kommt.
  • FAQ sichten: Praxisbeispiele zu den Förderszenarien.
  • Checkliste nutzen: Alle einzureichenden Unterlagen vorab bereithalten.
  • Hinweisfelder beachten: Erklärungen finden sich bei jedem Schritt in der Antragsmaske.

Kontakt zum Projektträger

E-Mail: info@laden-im-mehrparteienhaus.de

Telefon: 030 26 36 4444

Servicezeiten: Mo–Fr, 9:00–17:00 Uhr

Webseite: www.laden-im-mehrparteienhaus.de

Kostenlose Online-Fördersprechstunden (WEG-Fokus): 15.04.2026 14–15 Uhr, 16.04.2026 13–14 Uhr, 17.04.2026 10–11 Uhr. Einwahllink auf der Webseite unter Aktuelles; keine Anmeldung nötig. Termine für KMU und Unternehmen folgen.

Fazit

Für Eigentümergemeinschaften, Privateigentümer und Unternehmen mit Wohnbeständen ist das Programm eine gute Gelegenheit, Mehrparteienhäuser jetzt „E-ready“ zu machen. Wer früh plant, sichert sich Fördermittel, vermeidet teure Einzelnachrüstungen und steigert den Immobilienwert.

Quelle

Online-Seminar der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Die BMV-Förderung auf einen Blick – Laden im Mehrparteienhaus“, 14.04.2026. Referierende: Nikolaus Oberkandler (BMV), Carolin Paech (NLL), Johannes Pallasch (NLL), Andreas Windolph (PwC). Verbindlich ist die offizielle Förderrichtlinie auf www.laden-im-mehrparteienhaus.de.

Pflichtangaben

Kontakt

Talstraße 5a

63517 Rodenbach

Deutschland

Erreichbarkeit

06184 - 8017912

matthias.huber@gmx.com

© 2026 Hr. Dr. Matthias Huber