Wer eine energetische Sanierung mit staatlicher Förderung plant oder bereits umsetzt, sollte seit dem 7. April 2026 genauer hinschauen: Bei bestimmten Förderfällen müssen im sogenannten Technischen Projektnachweis wieder verpflichtend Angaben zur Energieeinsparung und zur CO2-Einsparung gemacht werden. Das betrifft die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG EM.
Was bedeutet das in einfachen Worten? Der Staat möchte nicht nur fördern, dass saniert wird, sondern auch besser nachvollziehen können, wie stark eine Maßnahme den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß tatsächlich verbessert. Deshalb werden bei der Förderabwicklung wieder genauere energetische Kennwerte abgefragt.
Besonders relevant ist das bei Vorhaben mit einem sogenannten iSFP-Bonus. iSFP steht für individueller Sanierungsfahrplan. Dahinter steckt ein von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellter Plan, der zeigt, welche Sanierungsschritte bei einem Haus sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können und welche energetischen Verbesserungen dadurch erreichbar sind. Wer später eine passende Maßnahme aus diesem Konzept umsetzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Förderbonus erhalten.
Für Eigentümer ist das vor allem deshalb wichtig, weil eine Förderung künftig noch stärker auf nachvollziehbaren und fachlich sauberen Energiedaten beruht. Wenn sich gegenüber dem ursprünglichen Sanierungsfahrplan etwas geändert hat – etwa die technische Ausführung, die Reihenfolge der Maßnahmen oder die Kombination mehrerer Arbeiten – müssen die vorhandenen Projektdaten in der Bilanzierungssoftware aktualisiert werden. Ein komplett neuer Sanierungsfahrplan ist dafür nach den veröffentlichten Hinweisen nicht erforderlich, die Werte müssen aber korrekt übernommen werden.
In der Praxis heißt das: Gute Energieberatung ist nicht nur für die Planung sinnvoll, sondern auch für eine reibungsarme Förderabwicklung. Je sauberer ein Sanierungsvorhaben vorbereitet und dokumentiert ist, desto geringer ist das Risiko von Rückfragen, Verzögerungen oder Unsicherheiten beim Nachweis gegenüber der Förderstelle.
Hinzu kommt: Vereinfachte Online-Rechner reichen für diese Datenerhebung laut den veröffentlichten Hinweisen nicht aus. Es sollen die vorhandenen Bilanzdaten aus dem individuellen Sanierungsfahrplan verwendet und bei Bedarf aktualisiert werden. Gerade deshalb lohnt es sich, Sanierungsmaßnahmen frühzeitig strukturiert zu planen und fachlich begleiten zu lassen.
Wer Fördermittel optimal nutzen und gleichzeitig Planungssicherheit gewinnen möchte, profitiert deshalb doppelt von einer fundierten Energieberatung: Sie hilft nicht nur dabei, sinnvolle Sanierungsschritte festzulegen, sondern auch dabei, die formalen Anforderungen der Förderung sauber zu erfüllen.
| BEG EM | Förderprogramm für einzelne energetische Maßnahmen an Gebäuden, zum Beispiel Dämmung, Fenstertausch oder Heizungserneuerung. |
| TPN | Der Technische Projektnachweis ist ein Formular im Förderprozess. Dort werden technische Angaben zur umgesetzten Maßnahme eingetragen. |
| iSFP | Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Schritt-für-Schritt-Plan für die energetische Modernisierung eines Wohngebäudes. |
| iSFP-Bonus | Ein zusätzlicher Fördervorteil, wenn eine Maßnahme zu einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan passt. |
Optionaler Schlussabsatz mit Kontaktbezug
Gerne unterstütze ich Sie dabei, Sanierungsmaßnahmen energetisch sinnvoll zu planen, Fördermöglichkeiten einzuordnen und die erforderlichen Nachweise fachlich sauber vorzubereiten.
Hinweis für den Webdesigner: Dieser Absatz kann als Abschluss stehen bleiben oder durch einen individuellen Call-to-Action mit Kontaktbutton ersetzt werden.
Quellen
- Hamburgische Architektenkammer, „Info des BAFA: Wiederaufnahme der Pflichtangaben zur CO2-Einsparung im TPN-Formular (sog. Energieeffizienzabfragen)“, veröffentlicht am 01.04.2026, aufgerufen am 14.04.2026.
- Ingenieurkammer Niedersachsen, „BAFA: Wiederaufnahme der Energieeffizienzabfragen im TPN-Formular ab dem 07.04.2026“, veröffentlicht am 30.03.2026, aufgerufen am 14.04.2026.
Links für den Webdesigner
Quelle 1: Hamburgische Architektenkammer
Quelle 2: Ingenieurkammer Niedersachsen