Wer eine energetische Sanierung mit staatlicher Förderung plant oder bereits umsetzt, sollte seit dem 7. April 2026 genauer hinschauen: Bei bestimmten Förderfällen müssen im sogenannten Technischen Projektnachweis wieder verpflichtend Angaben zur Energieeinsparung und zur CO2-Einsparung gemacht werden. Das betrifft die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG EM. Was bedeutet das in einfachen Worten? Der Staat möchte nicht nur fördern, dass saniert wird, sondern auch besser nachvollziehen können, wie stark eine Maßnahme den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß tatsächlich verbessert. Deshalb werden bei der Förderabwicklung wieder genauere energetische Kennwerte abgefragt. Besonders relevant ist das bei Vorhaben mit einem sogenannten iSFP-Bonus. iSFP steht für individueller Sanierungsfahrplan. Dahinter steckt ein von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellter Plan, der zeigt, welche Sanierungsschritte bei einem Haus sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können und welche energetischen Verbesserungen dadurch erreichbar sind. Wer später eine passende Maßnahme aus diesem Konzept umsetzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Förderbonus erhalten. Für Eigentümer ist das vor allem deshalb wichtig, weil eine Förderung künftig noch stärker auf nachvollziehbaren und fachlich sauberen Energiedaten beruht. Wenn sich gegenüber dem ursprünglichen Sanierungsfahrplan etwas geändert hat – etwa die technische Ausführung, die Reihenfolge der Maßnahmen oder die Kombination mehrerer Arbeiten – müssen die vorhandenen Projektdaten in der Bilanzierungssoftware aktualisiert werden. Ein komplett neuer Sanierungsfahrplan ist dafür nach den veröffentlichten Hinweisen nicht erforderlich, die Werte müssen aber korrekt übernommen werden. In der Praxis heißt das: Gute Energieberatung ist nicht nur für die Planung sinnvoll, sondern auch für eine reibungsarme Förderabwicklung. Je sauberer ein Sanierungsvorhaben vorbereitet und dokumentiert ist, desto geringer ist das Risiko von Rückfragen, Verzögerungen oder Unsicherheiten beim Nachweis gegenüber der Förderstelle. Hinzu kommt: Vereinfachte Online-Rechner reichen für diese Datenerhebung laut den veröffentlichten Hinweisen nicht aus. Es sollen die vorhandenen Bilanzdaten aus dem individuellen Sanierungsfahrplan verwendet und bei Bedarf aktualisiert werden. Gerade deshalb lohnt es sich, Sanierungsmaßnahmen frühzeitig strukturiert zu planen und fachlich begleiten zu lassen. Wer Fördermittel optimal nutzen und gleichzeitig Planungssicherheit gewinnen möchte, profitiert deshalb doppelt von einer fundierten Energieberatung: Sie hilft nicht nur dabei, sinnvolle Sanierungsschritte festzulegen, sondern auch dabei, die formalen Anforderungen der Förderung sauber zu erfüllen. BEG EM Förderprogramm für einzelne energetische Maßnahmen an Gebäuden, zum Beispiel Dämmung, Fenstertausch oder Heizungserneuerung. TPN Der Technische Projektnachweis ist ein Formular im Förderprozess. Dort werden technische Angaben zur umgesetzten Maßnahme eingetragen. iSFP Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Schritt-für-Schritt-Plan für die energetische Modernisierung eines Wohngebäudes. iSFP-Bonus Ein zusätzlicher Fördervorteil, wenn eine Maßnahme zu einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan passt. Optionaler Schlussabsatz mit Kontaktbezug Gerne unterstütze ich Sie dabei, Sanierungsmaßnahmen energetisch sinnvoll zu planen, Fördermöglichkeiten einzuordnen und die erforderlichen Nachweise fachlich sauber vorzubereiten. Hinweis für den Webdesigner: Dieser Absatz kann als Abschluss stehen bleiben oder durch einen individuellen Call-to-Action mit Kontaktbutton ersetzt werden. Quellen Links für den Webdesigner Quelle 1: Hamburgische Architektenkammer Quelle 2: Ingenieurkammer Niedersachsen
BMV-Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern
Am 14. April 2026 hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) in einem Online-Seminar die Details des neuen Förderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vorgestellt. Hier die wichtigsten Punkte verständlich zusammengefasst. Worum geht es? In Deutschland stehen rund 23,5 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern – etwa 54 % aller Wohnungen. Dazu gehören circa 8,9 Millionen Stellplätze außerhalb des öffentlichen Straßenraums. Bisher entstanden nur etwa 14 % der geförderten privaten Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, in größeren Häusern sogar nur 5 %. Hier setzt das neue Programm an: Das BMV unterstützt Eigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell, damit Ladepunkte dort entstehen, wo die meisten E-Autos geparkt werden – zu Hause. Wie viel Geld steht zur Verfügung? 500 Millionen Euro stehen in diesem Jahr bereit. Ausstattung Förderhöchstbetrag Nur Vorverkabelung (ohne Ladepunkt) 1.300 € Inklusive Ladepunkt 1.500 € Inklusive bidi-fähigem Ladepunkt 2.000 € Gefördert wird als Anteilsfinanzierung von maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben, begrenzt durch die oben genannten Höchstbeträge pro Stellplatz. Wer darf einen Antrag stellen? Wichtig: Mieterinnen und Mieter sind nicht antragsberechtigt. Was gilt als Mehrparteienhaus? Was wird gefördert? Gefördert wird Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern – mindestens jedoch die Vorverkabelung der Stellplätze. Die Installation von Ladepunkten ist optional. Förderfähig sind u. a.: Nicht gefördert: Planung, Genehmigung, Betrieb, Leasingraten oder Mietkosten. Wichtige Bedingungen Technische Anforderungen an Ladepunkte Drei Förderaufrufe – je nach Zielgruppe Fördergegenstand und Bedingungen sind identisch – unterschieden wird nach Antragsteller: Aufruf 1 – WEG und deren Mitglieder: Nicht wettbewerblich, laufende Beantragung, max. 300.000 € in 3 Jahren. Aufruf 2 – KMU und Privateigentümer: Nicht wettbewerblich, laufende Beantragung, max. 300.000 € in 3 Jahren. Aufruf 3 – Unternehmen mit großen Wohnbeständen: Wettbewerbliches Verfahren, Antragszeitraum 15.04.–15.10.2026, bis zu 30 Mio. € pro Unternehmen. Bewertung: Zuwendung pro Stellplatz (70 %), Anteil elektrifizierter Stellplätze (10 %), Anteil Ladepunkte (15 %), Stellplätze für Bewohner mit Wohnberechtigungsschein (5 %). Wann und wo kann man Anträge stellen? Start der Antragstellung: Mittwoch, 15. April 2026, ab 10:00 Uhr Antragsportal: www.laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung Die Abwicklung erfolgt durch die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger, fachlich begleitet von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. So läuft die Antragstellung ab Vier Tipps für eine schnelle Antragstellung Kontakt zum Projektträger E-Mail: info@laden-im-mehrparteienhaus.de Telefon: 030 26 36 4444 Servicezeiten: Mo–Fr, 9:00–17:00 Uhr Webseite: www.laden-im-mehrparteienhaus.de Kostenlose Online-Fördersprechstunden (WEG-Fokus): 15.04.2026 14–15 Uhr, 16.04.2026 13–14 Uhr, 17.04.2026 10–11 Uhr. Einwahllink auf der Webseite unter Aktuelles; keine Anmeldung nötig. Termine für KMU und Unternehmen folgen. Fazit Für Eigentümergemeinschaften, Privateigentümer und Unternehmen mit Wohnbeständen ist das Programm eine gute Gelegenheit, Mehrparteienhäuser jetzt „E-ready“ zu machen. Wer früh plant, sichert sich Fördermittel, vermeidet teure Einzelnachrüstungen und steigert den Immobilienwert. Quelle Online-Seminar der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Die BMV-Förderung auf einen Blick – Laden im Mehrparteienhaus“, 14.04.2026. Referierende: Nikolaus Oberkandler (BMV), Carolin Paech (NLL), Johannes Pallasch (NLL), Andreas Windolph (PwC). Verbindlich ist die offizielle Förderrichtlinie auf www.laden-im-mehrparteienhaus.de.